
Die zwei Angeklagten in Schwerin wurden am 10.03. freigesprochen. Weil: Meinungsfreiheit! § 5 Grundgesetz.
Weitere Infos folgen
Hier schonmal ein Pressespiegel: https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/03/10/pressespiegel-adbusting-prozess-schwerin/