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Freispruch!

Die zwei Angeklagten in Schwerin wurden am 10.03. freigesprochen. Weil: Meinungsfreiheit! § 5 Grundgesetz.

Weitere Infos folgen

Hier schonmal ein Pressespiegel: https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/03/10/pressespiegel-adbusting-prozess-schwerin/

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