
Darf man wegen Kritik an Antisemitismus einen gesamten Landesvorstand ausschließen? Das Stuttgart Landgericht findet: Ja. Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) hatte den gesamten Berliner Landesvorstand 2025 ausgeschlossen. Dieser hatte mit einer Kundgebung gegen die Politik des eigenen Verbandes demonstriert. Die ausgeschlossenen Mitglieder klagten. Eine erste Klage wies das Landgericht nun ab. „Israelhass in der DFG-VK ist also Meinungsfreiheit, Kritik daran nicht“, kommentiert Toni Schmitz, Sprecher*in von zwei der klagenden Mitglieder, die Entscheidung des Gerichtes. „Wenn sich diese Entscheidung durchsetzt, haben antisemitische Positionen gegenüber Meinungsfreiheit und Selbstreflexion in der DFG-VK gesiegt.“






