
Soldaten der Bundeswehr als „Nazi-Prepper“ zu bezeichnen? „Ist ok!“ entschied das Amtsgericht Schwerin. Denn die Meinungsfreiheit gelte auch für Adbustings, die die Bundeswehr kritisieren. Die Staatsanwaltschaft zieht nun ihre zuvor eingereichte Berufung zurück. Kai N. Krieger vom Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk (a2n) freut sich: „Zu Recht endet diese Farce eines Prozesses mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Dieser Kriminalisierungsversuch war skandalös. Ab jetzt sollte sich der Staatsapparat um die Nazi-Prepper kümmern, anstatt diejenigen zu verurteilen, die die Botschaft übermitteln.“