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Freispruch wegen Adbustings gegen Bundeswehr-Naziprepper

Soldaten der Bundeswehr als „Nazi-Prepper“ zu bezeichnen? „Ist ok!“ entschied das Amtsgericht Schwerin. Denn die Meinungsfreiheit gelte auch für Adbustings, die die Bundeswehr kritisieren. Die Staatsanwaltschaft zieht nun ihre zuvor eingereichte Berufung zurück. Kai  N. Krieger vom Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk (a2n) freut sich: „Zu Recht endet diese Farce eines  Prozesses mit einer Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Dieser Kriminalisierungsversuch war skandalös. Ab jetzt sollte sich der Staatsapparat um die Nazi-Prepper kümmern, anstatt diejenigen zu verurteilen, die die Botschaft übermitteln.“

Beleidigung wegen Bundeswehr-Adbustings?
Das Amtsgericht Schwerin hat am Dienstag, den 10.03.2026 zwei Antimilitaristen freigesprochen. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte den Aktivisten „Beleidigung aller aktiven Soldaten der Bundeswehr“ vorgeworfen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen. Der Freispruch ist damit rechtsgültig. Im Jahr zuvor kritisierten Antimilitarist*innen in Schwerin und in weiteren 15 deutschen Städten den zum ersten Mal stattfindenden Veteranentag. Dafür platzierten sie unerlaubt eigene Poster im Design der Bundeswehr in Werbevitrinen. Mit Sprüchen wie: „Abhängen mit Nazi-Preppern? Nein zum Veteranentag!“ und „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ machten sie auf das Nazi-Problem in der Bundeswehr aufmerksam.  

https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2025/06/15/adbusting-protest-gegen-den-veteranentag-in-13-staedten/

Adbusting-Alarm im Naziprepper-Land
Schwerin: Das ist die Hauptstadt der Naziprepper vom Nordkreuz. Die Mitglieder der Terrorbande waren Polizisten, Militärs, Juristen und Politiker. Sie klauten Waffen und Munition bei ihren Arbeitgeber*innen, legten Todeslisten mit Namen und Adressen an, und bestellten bereits Löschkalk und Leichensäcke. Besonders brisant: Der Chef der Heimatschutzkompanie, die wenige Wochen später Liegenschaften beim G20-Gipfel in Hamburg unterstützen sollte, ist beteiligt. Er wollte den Nazi-Preppern für ihre geplanten Mordtaten Papiere und LKWs der Bundeswehr zur Verfügung stellen.

Ausgerechnet bei den Cops in Mecklenburg sorgte die Adbusting- Aktion für Großalarm. Begründung: „Bundeswehrfeindliche Plakate“ Im Strafgesetzbuch gibt es keinen Paragrafen, der eine eventuelle „Bundeswehrfeindschaft“ verbietet. Die Polizeiinspektion Stralsund meint jedoch: „ (…)diese Art des kreativen Protestes ist keineswegs ein satirischer Witz, sondern kann vielmehr den Tatbestand von Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten erfüllen.“ „Es wäre schön, wenn die Mecklenburger Cops ihre Nazi-Prepper-Kollegen, die Mitglied in der Nazi-Terror-Bande „Nordkreuz“ waren, so engagiert verfolgen und rausschmeißen würden.“  kommentiert dies Kai N. Krieger.

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“ 
Die Werbevitrinen im öffentlichen Raum lassen sich mit handelsüblichen Rohsteckschlüsseln aus dem Baumarkt öffnen. Daher scheiden Sachbeschädigung und Diebstahl bereits aus. Deswegen versuchte die Staatsanwaltschaft Schwerin, die Adbustings als „Beleidigung aller aktiven Soldaten“ zu übersehen. Was die Staatsanwaltschaft bei ihrer Verfolgung Unschuldiger übersah: Genau das ist erlaubt:  Das Bundesverfassungsgericht stellte u.a. im bekannten Urteil zu  „Soldaten sind Mörder!“ im Jahr 1995 klar, dass man so etwas sagen darf, ohne bestraft zu werden. Denn „alle Soldaten“ sei keine hinreichend zählbare Einschränkung, so dass sich eine konkrete Soldat*in beleidigt fühlen müsse. Auch Politik und Institutionen dürfen straffrei beleidigt werden.

„Auch unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt“ schreibt Prof. Dr. Fischer-Lescano in einem Gutachten dazu:
Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt

Folgerichtig erklärte auch das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe im Dezember 2023 eine Hausdurchsuchung der Berliner Polizei wegen Adbustings für illegal: 
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html
Erst im August 2025 stellte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein Verfahren wegen Polizei-Adbustings ein: 
https://antifawerkstatt.noblogs.org/post/2025/08/25/gewonnen-prozess-wegen-polizei-adbustings-endet-mit-einstellung/

Im Gerichtssaal
Vor der Verhandlung hatten die Betroffenen ihrem Strafbefehl von einmal 20 Tagessätzen zu 20 Euro sowie 40 Tagessätze zu 40 Euro widersprochen. In den Gerichtssaal begleiteten die Angeklagten etwa ein Dutzend solidarische Menschen, zahlreiche Journalisten, und vier zivile Angehörige von LKA, Staatsschutz, Verfassungsschutz und Co. Einer davon trug ein T-Shirt mit einer Abbildung des bei Nazis als Symbol beliebten „Spartaner-Helm“.

Gleich mehrere Journalist:innen, solidarische Menschen und Zuschauerinnen wurden Zeugen von der Gewalt mit der Justizbeamte gegen Menschen vorgehen, die Wasser trinken oder eine laute solidarische Bemerkung machen. Beim Einlass in den Saal kam es zu strengen Kontrollen. Justizvollzugsbeamte durchsuchten die Taschen eines Journalisten und drohten ihm mit Rauswurf. Außerdem wurden sämtliche Smartphones und Ausweise der Zuschauenden beschlagnahmt. 

Schmerzgriffe im Gerichtssaal
Während der Verhandlung kam es zu Tumult im Zuschauer*Innenbereich. Der Schweriner Justizvollzugs-Beamte Sebastian Horn störte die Verhandlung massiv. Er brachte einen solidarischen Menschen mit Hilfe von roher Gewalt und Schmerzgriffen aus dem Saal. Herr Horn handelte dabei ohne Weisung des Richters und deshalb rechtswidrig. Kai N. Krieger findet: „Wenn die Staatsanwaltschaft legitimen Protest statt Naziprepper verfolgt, dann verwundert auch der Rechtsbruch der Gerichtsbeamten keineswegs.

180.000 ist zählbar?
Im Plädoyer nahm der Staatsanwalt indirekt Bezug auf die „Soldaten-sind-Mörder!“-Rechtsprechung. Er behauptete, dass die ca. 180.000 Angehörigen der Bundeswehr zählbar seien, und forderte eine Verurteilung. Davor redete er noch Unsinn von irgendwas mit Waffen-SS und so. 

Freispruch
Doch der Richter entschied am Ende der gut besuchten Verhandlung auf Freispruch. Er hatte extra eine Präsentation mit den Adbustings vom Veteranentag vorbereitet. Er sagte, er könne gar nicht verurteilen, da er an höhere Rechtsprechung gebunden sei. Der Richter berief sich auf die Meinungsfreiheit §5 GG. Kritik gegenüber Institutionen sei demokratisch. Der Richter erklärte, dass die Forderung „Nein zum Veteranentag“ auf den Postern des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk ein Beitrag zur Sache und in diesem Fall die Meinungsfreiheit wichtiger sei als vermeintliche individuelle Betroffenheit von Nazipreppern.
Die Bezeichnung von Soldat*innen als „Nazi-Prepper“ auf gefälschten Bundeswehrplakaten sei legal, solange sie in einem politischen Kontext stehe.

Die Presse berichtete ausführlich über den Freispruch: https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/03/10/pressespiegel-adbusting-prozess-schwerin/

Berufung zurückgezogen
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil zuerst nicht und ging in Berufung. Jetzt zog sie die Berufung von sich aus zurück. Dadurch ist die Gerichtsentscheidung nun vollends rechtskräftigt. „Das Urteil bestätigt, was in einer Demokratie klar sein sollte: Nazi-Prepper darf man Nazi-Prepper nennen! Jetzt wo die Staatsanwaltschaft die eindeutige Entscheidung endlich doch akzeptiert hat, sollte sie nun die Nazi-Prepper vor Gericht bringen, der Anlass der Adbusting-Aktion waren.“ findet Kai N. Krieger.
Wie das alles zustande kam, könnt ihr in den Chroniken, welche Behörden sich alles über die Adbustings zum Veteranentag geärgert haben, nachlesen:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2025/10/29/verfolgung-von-militaerkritischen-adbusterinnen/

Mitmachen beim Antimilitaristischen Aktionsnetzwerk oder der w2a?
Dann schreib uns gerne eine mail an w2a@riseup.net oder antimil_aktionsnetzwerk@riseup.net

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