
Darf man wegen Kritik an Antisemitismus einen gesamten Landesvorstand ausschließen? Das Stuttgart Landgericht findet: Ja. Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen (DFG-VK) hatte den gesamten Berliner Landesvorstand 2025 ausgeschlossen. Dieser hatte mit einer Kundgebung gegen die Politik des eigenen Verbandes demonstriert. Die ausgeschlossenen Mitglieder klagten. Eine erste Klage wies das Landgericht nun ab. „Israelhass in der DFG-VK ist also Meinungsfreiheit, Kritik daran nicht“, kommentiert Toni Schmitz, Sprecher*in von zwei der klagenden Mitglieder, die Entscheidung des Gerichtes. „Wenn sich diese Entscheidung durchsetzt, haben antisemitische Positionen gegenüber Meinungsfreiheit und Selbstreflexion in der DFG-VK gesiegt.“
Antisemitismus als Tatsache
Während der Hauptverhandlung am 25.06.2026 betonte das Gericht zunächst die Klage als formales Zivilverfahren zu führen und auf Diskussionen zu Antisemitismus zu verzichten. Allerdings könne Antisemitismus generell als Tatsachenbehauptung überprüfbar sein. Die Grundlage des Rausschmisses sei ein vom damaligen Landesvorstand BB veröffentlichter Text in dem der DFG VK sowie Bündnispartner das Schüren von Antisemitismus vorgeworfen wird. Die Kritik sei jedoch nicht ausreichend belegt worden. Dass der Landesverband Berlin-Brandenburg seine tiefgreifende quellengestützte Analyse des Antisemitismusproblems nach Druck der Bundesebene der DFG-VK aus dem Internet löschte, berücksichtigte das Gericht nicht.

Antisemitismus ist Verbandsschädigend
Dürfen Mitglieder öffentlich auf Antisemitismus und Israel im eigenen Verband hinweisen? Nein, denn Meinungsfreiheit ist in einem Verein begrenzt und die Kritik an Antisemitismus überschreitet diese Grenze, findet das Gericht. Weiter gibt das Gericht der beklagten DFG VK recht, dass die öffentliche Antisemitismus Kritik am Verein sowie Bündnispartnern wie zum Beispiel Pax Christi verbandsschädigend sei, da Antisemitismus den Grundsätzen des Vereins widerspreche. Die bange Sorge von Pax Christi ist dabei schnöder Natur: Sie fürchten sich vor einem Entzug der Gemeinnützigkeit, wenn bei den Finanzämtern die Kritik an der Teilnahme an antisemitischen Bündnissen verfängt.
Toni Schmitz ist verwundert: „Diese Rechtsauslegung gefährdet jegliche demokratische Auseinandersetzung im Verein. Wer sich gegen Sexismus einsetzt, muss nun befürchten, dass ein unliebsamer Bundesvorstand jegliche Kritik mit einem Verweis auf die formale Satzung beiseite wischen kann. Ganz nach dem Motto: wo Sexismus nicht draufsteht, kann kein Sexismus drinnen sein.“

Kollektiver Ausschluss?
Das Kernargument des Klägers, dass der BSK formal individuelle Ausschlüsse dazu missbraucht hat, einen Landesverband handlungsunfähig zu machen, würdigte das Gericht nicht. Obwohl die anwesenden Bundessprecher*innen ganz offen zu erkennen gaben, dass sie den Kläger nicht wegen seines individuellen Verhaltens, sondern wegen eines politischen Konflikts mit dem Berliner Landesverband herausgeworfen haben, schloss sich die Richter*in der Verteidigung an. Sie findet, dass jedes Vorstandsmitglied individuell dafür verantwortlich ist, für was auf dem Blog erschienen ist (vgl. Urteil S. 11 f.). Die Briefe seien zudem separat verschickt worden und das rechtfertige die Würdigung als individuelles Ausschlussverfahren.

Eingeschränkte Autonomie
Eine Stärke des Verbands war mal die Autonomie der Gliederungen. Sie ermöglichte schon immer auch absurdeste Querfrontpolitik an der Basis einiger Ortsgruppen und Landesverbände, aber ließ eben auch emanzipatorischer Jugendarbeit genügend Beinfreiheit. „Doch nach Auffassung des Landgerichts darf die Bundesspitze wohl einfach autoritär ihre Meinung durchsetzen, indem sie mal eben einen gesamten Landesvorstand rausschmeißt“ analysiert Toni Schmitz. Das Gericht streiche die satzungsgemäße Autonomie der nachrangigen Gliederungen nun auf die bloße Erfüllung der durch den Bundesverband vorgegebenen politischen Linie zusammen. Pikant: Das Gericht findet es in diesem Zusammenhang egal, dass die ganze diskriminierende und gewaltvolle Scheiße der letzten Jahre unsanktioniert geblieben sei. „Mag juristisch so sein, kann man moralisch-politisch, aber trotzdem verwerflich finden…“ sagt Toni Schmitz.

Formfehler irrelevant
Jegliche Formfehler, die wärend des Ausschlussverfahrens geschehen sind, erklärte das Gericht für unrelevant. Da das höchste Gremium der DFG VK (der Bundesausschuss (BA)) die Rauswürfe sanktioniert habe, heile eventuelle Formfehler. Und Protokolle spielten ohnehin keine Rolle, da in den Satzungen und Geschäftsordnungen der DFG-VK nirgends eine Protokollpflicht festgelegt sei.
Verband ohne Zukunft
Auch wenn die DFG-VK vom Landgericht erst einmal Recht bekommen hat, ist Toni Schmitz überzeugt, dass der Bundessprecher*innenkreis sich mit den Ausschlüssen ins eigene Knie geschossen habe: „Die DFG-VK hat ein krasses Demographie-Problem.“ Für junge Leute sei der Verband abschreckend, weil man dort immer wieder belehrend von oben herab behandelt werde.
Außerdem käme man auf den bundesweiten Treffen der DFG-VK in den Genuss so ziemlich jeder erdenklichen Diskriminierungsform, von der Benutzung des N-Worts über transphobe Hetzreden über Pubertätsblocker bis hin zu Verschwörungswahn über Bill Gates und seine Corona-Giftspritzen. „Wenn jetzt nicht mal mehr klar ist, dass man als autonome Gliederung in der DFG-VK emanzipatorische Politik machen darf, raubt das jungen Leuten die letzte Perspektive im Verband.“
Warum das Jugendnetzwerk aus der DFG-VK desertierte:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/02/21/wir-sind-dann-mal-weg-warum-das-jugendnetzwerk-aus-der-friedensorganisation-dfg-vk-desertiert/

Berufung möglich
Mit der Entscheidung des Landgerichts ist der Streit noch nicht zu Ende. Der Kläger kann innerhalb eines halben Jahres Berufung gegen das Urteil einlegen. „Dann geht das Verfahren am Oberlandesgericht in die nächste Instanz und das ganze zieht sich bestimmt nochmal ein weiteres Jahr“, erklärt Toni Schmitz. Zwei weitere ausgeschlossene Berliner Vorstandsmitglieder haben außerdem ebenfalls gegen ihre Ausschlüsse geklagt. „Die beiden Verfahren sind erst einmal unabhängig. Für sie sind andere Richter*innen zuständig und sie können daher auch komplett anders ausgehen.“
„Schade um die DFG-VK“
Unabhängig vom Verlauf des weiteren Rechtsweges, verschärft das Verfahren das Image-Problem der DFG-VK. Trotz Schulstreiks und Wehrpflichtdebatte bleibt der große Ansturm neuer Mitglieder*innen aus. Die gerichtlich bestätigte Absage basisdemokratischer Verbandsarbeit in der DFG-VK schrecke Leute ab, die sich gegen Rassismus, Sexismus und Antisemitismus einsetzen möchten findet Toni Schmitz. „Das ist schade um die DFG-VK, aber ein Verband, der jahrelang konstruktive Kritik konsequent ignoriert, dem das Jugendnetzwerk wegrennt und der Kritik an Antisemitismus mit dem Rausschmiss quittiert, hat keine Zukunft“. Derweil wirbt das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk (a2n), der unabhängige Ableger des ehemaligen Jugendnetzwerkes der DFG-VK, auf seiner Website mit einem Projektwochenende zu Kreativprotest gegen Militär im Dezember 2026.

Das Urteil:
https://antifawerkstatt.noblogs.org/files/2026/08/Urteil-Klage-DFG-VK-Antisemitismus-Kopie.pdf
Bericht zur Hauptverhandlung mit Kundgebung gegen Antisemitismus vor dem Gerichtssaal gibt es hier:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/06/25/antisemitismus-prozess-gegen-friedensgesellschaft-vertagt-auf-30-7-26/
Weitere Hintergrundinformationen zu den Ausschlüssen gibt es hier:
https://dfg-vk-berlin.de/uncategorized/deutsche-friedensgesellschaft-wirft-antisemitismus-gegnerinnen-raus/
Eine Chronologie des Streits zwischen dem Berlin-Brandenburger Landesvorstand und dem BundessprecherInnenkreis gibt es hier:
https://dfg-vk-berlin.de/uncategorized/chronologie-des-streites-um-antisemitismus-und-das-netzwerk-gerechten-frieden
Save the date: 4.-6.12. Skillshare zu Kreativprotest gegen die Bundeswehr:
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/08/01/save-the-date-and-call-for-participation-skillshare-bundeswehr-werbung-busten-4-6-12-2026/